Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält. In unserer täglichen Praxis zeigt sich immer wieder, dass viele Arbeitnehmer in eigener Sache bei Aufhebungsverträgen und/oder Kündigungen viel Geld verschenken, da Ihnen die rechtlichen Hintergründe und taktischen Spielregeln nicht hinreichend bekannt sind. Auch sind steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte und gegebenenfalls Auswirkungen auf die Zahlung von Arbeitslosengeld zu beachten.
Die Rechtsanwälte von Becker | Leupolt in Mainz und Wiesbaden unterstützen Sie bei den Verhandlungen und beraten Sie umfassend.
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