Becker | Leupolt Rechtsanwälte

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Unter gewissen Voraussetzungen kann auch ein Zwischenzeugnis verlangt werden. Zwar verjährt ein Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses nach 3 Jahren, allerdings ist Vorsicht geboten: Der Anspruch kann bereits früher verwirkt sein, wenn der Arbeitnehmer sich längere Zeit nicht um die Erteilung des Zeugnisses gekümmert hat. Zu berücksichtigen sind in diesem Zusammenhang auch sogenannte Verfallklauseln.

Ein Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, so dass es für Laien schwierig ist, die tatsächliche Beurteilung zu entschlüsseln. Insofern empfiehlt es sich immer, ein Zeugnis anwaltlich beurteilen zu lassen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei für Arbeitsrecht von Becker | Leupolt in Mainz und Wiesbaden beraten Sie hierzu gerne in einem persönlichen Gespräch.

Rechtsanwaltsberatung auch zu diesen Themen:

« zurück zur Übersicht

Treten Sie mit uns in Kontakt:

Kanzlei für Arbeitsrecht

Becker | Leupolt Rechtsanwälte
Fort-Malakoff-Park
Rheinstr. 4E
55116 Mainz
Tel: 06131 - 21 21 29
E-Mail: kanzlei@becker-leupolt.de

Kanzlei für Arbeitsrecht

Becker | Leupolt Rechtsanwälte
Welfenstr. 2
65189 Wiesbaden
Tel: 0611 - 137 50 34
E-Mail: kanzlei@becker-leupolt.de

Experten-Branchenbuch.de .:. Kluge Köpfe für Recht, Steuern & WirtschaftExperten-Branchenbuch.de .:. Kluge Köpfe für Recht, Steuern & Wirtschaft

 

Impressum