Als Rechtsanwälte in Mainz und Wiesbaden beraten wir Unternehmen, Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Vorstände, Geschäftsführer und freie Mitarbeiter auch zum Thema Aufhebungsvereinbarung im Arbeitsrecht. Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und entwickeln gerne gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.

Was ist ein Aufhebungs­vertrag?

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann einseitig durch (arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitige) Kündigungen geschehen oder beidseitig durch einen Aufhebungsvertrag. Solche Aufhebungsverträge haben sowohl Vor- als auch Nachteile. So kann durch einen Aufhebungsvertrag beispielsweise der Arbeitnehmer das Unternehmen ohne Einhaltung von Kündigungsfristen verlassen, der Arbeitgeber kann sich ohne Beachtung von Kündigungsfristen, Sozialauswahlen, Betriebsratsanhörungen von Mitarbeitern trennen.

Gibt es Nachteile bei einem Aufhebungs­vertrag?

Der wesentliche Nachteil, der mit einem Aufhebungsvertrag verbunden ist, trifft den Arbeitnehmer. Da Aufhebungsverträge wie eigene Kündigungen bei der Agentur für Arbeit gewertet werden, drohen immer Sperrfristen der Agentur für Arbeit beim Bezug von Arbeitslosengeld wegen Arbeitsaufgabe. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine solche Sperrzeit vermieden werden.

Was können wir für Sie tun?

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Mainz und Wiesbaden unterstützen wir Sie bei den Verhandlungen und beraten Sie umfassend, auch zu dem wichtigen Thema, ob eine Sperrzeit eintritt oder vermieden werden kann.