Becker | Leupolt Rechtsanwälte

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Ausbildungsverhältnis

Das Ausbildungsverhältnis oder Berufsausbildungsverhältnis zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird in einem Ausbildungs- oder Berufsausbildungsvertrag geregelt. Die rechtlichen Besonderheiten des Ausbildungs- oder Berufsausbildungsverhältnisses sind im Wesentlichen im Berufsausbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Sowohl die Durchführung, als auch die (ggf. vorzeitige) Beendigung sind an besondere Voraussetzungen geknüpft. Wir beraten hierzu sowohl Ausbilder als auch Auszubildende.

Auch zu folgenden Themen werden Sie in der Kanzlei für Arbeitsrecht kompetent beraten:

« zurück zur Übersicht

Treten Sie mit uns in Kontakt:

Kanzlei für Arbeitsrecht

Becker | Leupolt Rechtsanwälte
Fort-Malakoff-Park
Rheinstr. 4E
55116 Mainz
Tel: 06131 - 21 21 29
E-Mail: kanzlei@becker-leupolt.de

Kanzlei für Arbeitsrecht

Becker | Leupolt Rechtsanwälte
Welfenstr. 2
65189 Wiesbaden
Tel: 0611 - 137 50 34
E-Mail: kanzlei@becker-leupolt.de

Experten-Branchenbuch.de .:. Kluge Köpfe für Recht, Steuern & WirtschaftExperten-Branchenbuch.de .:. Kluge Köpfe für Recht, Steuern & Wirtschaft

 

Impressum