Betriebliche Übung
Eine betriebliche Übung kann verschiedene – für den Mitarbeiter sowohl günstige als auch ungünstige – Inhalte zum Gegenstand haben. Hierunter versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter gleichförmiger Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aufgrund deren die Arbeitnehmer darauf vertrauen können, dass ihnen beispielsweise eine bestimmte Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll.
Sowohl bei der Frage, ob eine betriebliche Übung bereits entstanden ist, oder auch wie eine solche betriebliche Übung vermieden werden kann, stehen wir Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Interessen zur Verfügung.
Rechtsberatung auch zu diesen Themen:
Treten Sie mit uns in Kontakt:
Kanzlei für Arbeitsrecht
Becker | Leupolt Rechtsanwälte
Fort-Malakoff-Park
Rheinstr. 4E
55116 Mainz
Tel: 06131 - 21 21 29
E-Mail: kanzlei@becker-leupolt.de
Kanzlei für Arbeitsrecht
Becker | Leupolt Rechtsanwälte
Welfenstr. 2
65189 Wiesbaden
Tel: 0611 - 137 50 34
E-Mail: kanzlei@becker-leupolt.de

