Als Franchise wird die Gesamtheit von Rechten an gewerblichem oder geistigem Eigentum, wie Warenzeichen, Handelsnamen, Ladenschilder, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Urheberrechten, Know-how oder Patenten, die zum Zwecke des Weiterverkaufs von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen an Endverbraucher genutzt werden, verstanden.

Zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer wird ein Dauerschuldverhältnis begründet, das dem Franchisenehmer die Erlaubnis einräumt, die genannten Rechte zum Zwecke der Vermarktung von Waren und Dienstleistungen zu nutzen.

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