Becker | Leupolt Rechtsanwälte

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Schwangerschaft / Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz und die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz regelt die Bedingungen für den Einsatz von schwangeren Frauen in einem Arbeitsverhältnis. Eine der wichtigsten Regelungen ist der besondere Kündigungsschutz vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.

Die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Becker | Leupolt in Mainz und Wiesbaden beantworten Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch alle Fragen bezüglich dieser Thematik.

Beratung durch Ihren Anwalt für Arbeitsrecht auch zu folgenden Themen:

« zurück zur Übersicht

Treten Sie mit uns in Kontakt:

Kanzlei für Arbeitsrecht

Becker | Leupolt Rechtsanwälte
Fort-Malakoff-Park
Rheinstr. 4E
55116 Mainz
Tel: 06131 - 21 21 29
E-Mail: kanzlei@becker-leupolt.de

Kanzlei für Arbeitsrecht

Becker | Leupolt Rechtsanwälte
Welfenstr. 2
65189 Wiesbaden
Tel: 0611 - 137 50 34
E-Mail: kanzlei@becker-leupolt.de

Experten-Branchenbuch.de .:. Kluge Köpfe für Recht, Steuern & WirtschaftExperten-Branchenbuch.de .:. Kluge Köpfe für Recht, Steuern & Wirtschaft

 

Impressum