Becker | Leupolt Rechtsanwälte

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Unsere Kompetenz für Ihren Erfolg

Rechtsanwälte Becker & Leupolt Anwälte für Arbeitsrecht

Björn Becker
Rechtsanwalt
 

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg - Universität Mainz
  • Rechtsreferendariat am Landgericht Mainz
  • Rechtsabteilung DZ-Bank Frankfurt im Bereich Arbeitsrecht
  • Zulassung als Rechtsanwalt seit 2002

Katharina Leupolt
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg - Universität Mainz
  • Rechtsreferendariat am Landgericht Mainz
  • Zulassung als Rechtsanwältin seit 2004
  • Tätigkeit in einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2007

Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im gesamten Bereich des Arbeitsrechts.

Gerade im Arbeitsrecht kommt man mit bloßen allgemeinen Rechtskenntnissen oftmals nicht an das gewünschte Ziel. Es sind vielmehr Verhandlungsgeschick und strategisches Vorgehen gefragt.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen unter Beachtung Ihrer Ziele und der finanziellen Aspekte.

Wir beraten Unternehmen, Betriebsräte, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer.

Unsere Mandanten vertreten wir bundesweit.

Treten Sie mit uns in Kontakt:

Kanzlei für Arbeitsrecht

Becker | Leupolt Rechtsanwälte
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14
55130 Mainz
Tel: 06131 - 21 21 29
E-Mail:

Kanzlei für Arbeitsrecht

Becker | Leupolt Rechtsanwälte
Welfenstr. 2
65189 Wiesbaden
Tel: 0611 - 137 50 34
E-Mail:

 

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