Handelsvertreter und Vertriebsunternehmen


Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht mit Büros in Mainz und Wiesbaden beraten und vertreten wir Vertriebsunternehmen und Handelsvertreter bundesweit in allen Fragen des Handelsvertreterrechts, welche sich aus der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 ff. HGB ergeben.

Wir verstehen uns als Partner an Ihrer Seite!

Unsere Beratung erstreckt sich vom Abschluss des Handelsvertretervertrages, über Provisionsfragen und Ausgleichsansprüchen nach § 89b HGB bis zur Beendigung nebst nachvertraglichen Wettbewerbsverboten.

Wir als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie umfassend unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten bundesweit.

Gerne können Sie einen kurzfristigen Besprechungstermin vereinbaren oder uns Ihr Anliegen zunächst telefonisch schildern.

Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten und treten Sie mit uns in Kontakt.

Hier können Sie sich zu Ihrer Information unsere Kanzleibroschüre herunterladen: