Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Es gibt verschiedene Varianten der Altersteilzeit. Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit (auch Gleichverteilungsmodell genannt) reduziert der Mitarbeiter über den ganzen Zeitraum der Altersteilzeit seine Arbeitszeit auf die Hälfte seiner ursprünglichen Arbeitszeit.

Bei dem sog. Blockmodell wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen unterteilt. In der ersten, sogenannten Arbeitsphase bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistung freigestellt. Über die Gesamtdauer ergibt sich also auch hier eine Reduzierung der Arbeitszeit.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Altersteilzeit finanziell gefördert. Dies ist sowohl für den Arbeitgeber, als auch den Arbeitnehmer von Vorteil. Dies ist immer eine Frage des Einzelfalles.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei für Arbeitsrecht Becker | Leupolt in Mainz und Wiesbaden beraten Sie kompetent und ausführlich.

Rechtsberatung erhalten Sie auch zu den hier aufgeführten Themen: