Die Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland gewinnt immer mehr an Bedeutung. Bei der Entsendung von Arbeitnehmern ergeben sich insbesondere Probleme bei der Vertragsgestaltung.

Eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist für die Arbeitnehmer wichtig, um umfassenden Sozialversicherungsschutz zu gewährleisten. Außerdem birgt eine falsche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung die Gefahr erheblicher Nachzahlungsverpflichtungen für den Arbeitgeber. Außerdem sind steuerliche Problemstellungen zu beachten.

Auch die Entsendung ausländischer Arbeitnehmer, d.h., dass ausländische Leistungsanbieter innerhalb Deutschlands Dienst- oder Werkleistungen erbringen und dabei Arbeitnehmer einsetzen, deren Arbeitsbedingungen sich nach dem Recht des Staates richten, in dem der Leistungsanbieter seinen Sitz hat, gewinnt immer mehr an Bedeutung.In beiden Varianten sind unzählige Punkte zu beachten.

Eine frühzeitige Beratung durch die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Becker | Leupolt in Mainz und Wiesbaden ist daher sinnvoll, um spätere, oftmals kostspielige Überraschungen zu vermeiden.