Das Ausbildungsverhältnis oder Berufsausbildungsverhältnis zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird in einem Ausbildungs- oder Berufsausbildungs­vertrag geregelt. Die rechtlichen Besonderheiten des Ausbildungs- oder Berufs­ausbildungs­verhältnisses sind im Wesentlichen im Berufs­ausbildungs­gesetz (BBiG) geregelt. Sowohl die Durchführung, als auch die (ggf. vorzeitige) Beendigung sind an besondere Voraussetzungen geknüpft. Wir beraten hierzu sowohl Ausbilder als auch Auszubildende.