Ein Dienstwagen wird ständig einem Arbeitnehmer oder einem Mitglied der Geschäftsführung zum Gebrauch zugewiesen. Die dem Arbeitnehmer eingeräumte Möglichkeit der privaten Nutzung eines Dienstwagen ist als Teil der laufenden Vergütung anzusehen.

Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Becker | Leupolt berät Sie sowohl bei der steuerlichen Ausgestaltung, als auch beim Abschluss, der Durchführung und der Beendigung einer Dienstwagenvereinbarung.

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