Nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit einem bis zu 3 Jahre alten Kind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen, Anspruch auf Elternzeit, wenn sie für das Kind sorgeberechtigt sind oder wenn es sich um das Kind des Ehepartners handelt oder wenn sie zu dem Kind in einer anderen, im Gesetz genannten Beziehung stehen.

Die Fachanwälte der Kanzlei Becker | Leupolt in Mainz und Wiesbaden beraten Sie rund um das Thema Elternzeit – von der Beantragung über die Durchführung bis zur Beendigung.