Möchte ein Arbeitnehmer neben seiner eigentlichen Beschäftigung anderweitig tätig sein, so sind zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere kann eine Nebentätigkeit anzeigepflichtig und oftmals auch genehmigungspflichtig sein.

Um sich durch die Ausübung einer Nebentätigkeit keinen Nachteilen auszusetzen, sollten Sie sich zuvor umfassend durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Becker | Leupolt beraten lassen.

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