Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht in Mainz und Wiesbaden beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch zum Thema Abmahnung im Arbeitsrecht.

Voraussetzung für eine Abmahnung ist ein konkreter Vertragsverstoß, der durch die Abmahnung beanstandet wird. Eine Abmahnung ist in der Regel eine notwendige Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen ordentlich kündigen kann. Damit von einer wirksamen Abmahnung gesprochen werden kann, sind verschiedene inhaltliche Voraussetzungen zu beachten. So muss beispielsweise das abgemahnte Verhalten möglichst genau beschrieben sein, das abgemahnte Verhalten muss klar als Vertragsverstoß aufgezeigt werden und der Arbeitnehmer ist dazu aufzufordern, das Verhalten zukünftig zu unterlassen. Letztlich muss der Abmahnende auch zum Ausdruck bringen, dass im Wiederholungsfall mit einer Kündigung gerechnet werden muss. Als spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir in unseren Büros in Mainz und Wiesbaden Arbeitgeber bei Ausspruch einer rechtswirksamen Abmahnung und Arbeitnehmer, die gegen eine Abmahnung im Arbeitsrecht vorgehen möchten. Auch vertreten wir unsere Mandanten bundesweit vor den Arbeitsgerichten.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Mainz und Wiesbaden unterstützen wir Sie bei den Verhandlungen und beraten Sie umfassend.