BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 7.6.2016
Az.: 1 ABR 33/14
Inhaltliche Gestaltung innerbetrieblicher Ausschreibungen von Arbeitsplätzen bei beabsichtigtem Einsatz von Leiharbeitnehmern
BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 7.6.2016
Az.: 1 ABR 33/14
Inhaltliche Gestaltung innerbetrieblicher Ausschreibungen von Arbeitsplätzen bei beabsichtigtem Einsatz von Leiharbeitnehmern