Vergütung Ihres Fachanwalts für Arbeitsrecht


Die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen wird nicht unerheblich von der Frage der Kosten mitbestimmt.

In Deutschland ist die Höhe der Anwaltsgebühren seit dem 01.07.2004 gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe der darin enthaltenen Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Gegenstands- bzw. Streitwert der Angelegenheit. Eine Abweichung von dieser Gebührenordnung ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer schriftlichen Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant.

Die Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren des RVG ist nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt. Unzulässig ist die Vereinbarung von Erfolgshonoraren.

Die Berechnung der Honorare nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert kann indes auf beiden Seiten zu unbefriedigenden Ergebnissen führen. Deshalb bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit der Abrechnung auf Grundlage eines zuvor vereinbarten Stundenhonorars oder einer festen Pauschale an.

Pauschalhonorare kommen in der Regel in den Fällen in Betracht, in denen aus unserer Sicht der voraussichtliche Arbeits- und Zeitaufwand abschätzbar ist. Selbstverständlich kalkulieren wir für Sie vor jedem Prozessbeginn das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung, um Ihnen Überraschungen zu ersparen.

Wir wählen den schnellsten, sichersten und kostengünstigsten Weg- gemeinsam mit Ihnen.

  • Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, wickeln wir selbstverständlich die Korrespondenz für Sie ab.
  • Um Ihnen einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen ge-wünschten und notwendige Leistungen zu verschaffen, kalkulieren wir diese direkt zu Beginn.
  • Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten finanzielle Hilfen vom Staat zu beziehen, wie beispielsweise Prozesskostenhilfe.
  • Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, übernehmen wir den gesamten Schriftver-kehr und die Abrechnung gegenüber Ihrer Versicherung.

Sprechen Sie uns an:

Wir erläutern Ihnen gerne die zu erwartenden Beratungskosten
und helfen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.