Haftung Arbeitnehmer

Grundsätzlich ist jeder für die von ihm verursachten Schäden verantwortlich. Würde dieser Grundsatz auch im Arbeitsverhältnis gelten, bedeutete dies eine nicht hinnehmbare Benachteiligung des Arbeitnehmers, der auf Grund einer kleinen Unachtsamkeit möglicherweise einen großen Schaden angerichtet hat.

Verursacht der Arbeitnehmer also Schäden im Wege der Ausführung betrieblicher Tätigkeiten, so ist ein innerbetrieblicher Schadensausgleich durchzuführen. Beschränkt ist die Arbeitnehmerhaftung für alle Tätigkeiten, die durch den Betrieb veranlasst sind und die auf Grund des Arbeitsverhältnisses verrichtet werden.

Bei allen Fragen rund um diese Problematik sowohl von Arbeitgeberseite als auch von Arbeitnehmerseite beraten Sie die Rechtsanwälte von Becker | Leupolt in Mainz und Wiesbaden umfassend und machen Ihre Ansprüche geltend.

Haftung Arbeitgeber

Entstehen dem Arbeitnehmer Schäden in Bezug auf seine berufliche Tätigkeit, ist stets zu prüfen, ob nicht der Arbeitgeber in Anspruch genommen werden kann. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Insolvenz des Arbeitgebers

Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers gilt es sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine Reihe wichtiger Aspekte zu beachten. So stellt sich die Frage, wann überhaupt durch wen ein Insolvenzantrag zu stellen ist, welche Rechte und Pflichten einem Insolvenzverwalter obliegen, wie lange das Insolvenzverfahren dauert. Für den Arbeitnehmer ist besonders relevant, welche Lohnansprüche er noch wie durchsetzen kann, inwieweit der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis beenden kann und was es im Hinblick auf das vom Arbeitsamt zu zahlende Insolvenzgeld zu beachten gilt.

Die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht von Becker | Leupolt in Mainz und Wiesbaden beantworten Ihre Fragen und begleiten Sie gerne beratend.

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