Gratifikation

Eine Gratifikation (auch Sondervergütung genannt) ist eine zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers über den Arbeitslohn hinaus. Typische Formen einer Gratifikation sind das Weihnachtsgeld, das Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen aus Anlass eines Betriebsjubiläums.

Ein Anspruch auf Zahlung einer Gratifikation kann sich beispielsweise aus dem Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder einer betrieblichen Übung ergeben. Gegebenenfalls sind Ausschlussfristen zu berücksichtigen, innerhalb derer eine Gratifikation einzufordern ist, sofern sie nicht gezahlt wurde. Es ist daher angezeigt, sich kurzfristig anwaltlichen Rat einzuholen.

Weihnachtsgeld

Auf die Zahlung von Weihnachtsgeld besteht nur eingeschränkt ein gesetzlicher Anspruch. Er kann auf einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag beruhen oder eine freiwillige Leistung des Arbeitsgebers darstellen.

Wenn der Arbeitgeber Weihnachtsgeld wiederholt freiwillig zahlt ohne sich einen Widerruf vorzubehalten, kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung entstehen, es sei denn, es werden bei der Auszahlung die Freiwilligkeit und Widerruflichkeit ausdrücklich vermerkt.

Im Arbeitsvertrag kann eine Vereinbarung getroffen worden sein, wonach der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes verpflichtet ist, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Zahlung des Weihnachtsgeldes aus dem Betrieb ausscheidet. Auch Tarifverträge können eine Rückzahlungs­verpflichtung vorsehen.

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