Becker | Leupolt Rechtsanwälte

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Abmahnung

Voraussetzung für eine Abmahnung ist ein konkreter Vertragsverstoß, der durch die Abmahnung beanstandet wird. Eine Abmahnung ist in der Regel eine notwendige Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen ordentlich kündigen kann.

Damit von einer wirksamen Abmahnung gesprochen werden kann, sind verschiedene inhaltliche Voraussetzungen zu beachten. So muss beispielsweise das abgemahnte Verhalten möglichst genau beschrieben sein, das abgemahnte Verhalten muss klar als Vertragsverstoß aufgezeigt werden und der Arbeitnehmer ist dazu aufzufordern, das Verhalten zukünftig zu unterlassen. Letztlich muss der Abmahnende auch zum Ausdruck bringen, dass im Wiederholungsfall mit einer Kündigung gerechnet werden muss.

Die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Becker | Leupolt in Mainz und Wiesbaden unterstützt Sie sowohl bei Ausspruch einer rechtswirksamen Abmahnung, als auch darin, gegen eine Abmahnung vorzugehen.

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