Wir beraten Sie als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht in Mainz und Wiesbaden zu sämtlichen Fragen betreffend eines Arbeitszeugnisses gerne in einem persönlichen Gespräch. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Unter gewissen Voraussetzungen kann auch ein Zwischenzeugnis verlangt werden. Zwar verjährt ein Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses nach 3 Jahren, allerdings ist Vorsicht geboten: Der Anspruch kann bereits früher verwirkt sein, wenn der Arbeitnehmer sich längere Zeit nicht um die Erteilung des Zeugnisses gekümmert hat. Zu berücksichtigen sind in diesem Zusammenhang auch sogenannte Verfallklauseln. Ein Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, so dass es für Laien schwierig ist, die tatsächliche Beurteilung zu entschlüsseln. Insofern empfiehlt es sich immer, ein Zeugnis anwaltlich beurteilen zu lassen.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Mainz und Wiesbaden unterstützen wir Sie bei den Verhandlungen und beraten Sie umfassend..