Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kündigung enden soll.

Befristete Arbeitsverhältnisse sind bis zu ihrem Ablauf nicht ordentlich kündbar, es sei denn im Vertrag ist die Kündbarkeit während der Laufzeit ausdrücklich vereinbart. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist stets möglich. Neben dem Schriftformerfordernis muss ein befristeter Arbeitsvertrag weitere Voraussetzungen erfüllen, damit die Befristung wirksam ist. Dabei kommt es darauf an, ob eine Zeitbefristung oder eine Zweckbefristung vorliegt. Wirksamkeit und Rechtsfolgen der Befristung des Arbeitsvertrages sind geregelt im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Bei der Prüfung, wie ein befristetes Arbeitsverhältnis wirksam abgeschlossen werden kann und ob ein bereits abgeschlossenes Arbeitsverhältnis wirksam befristet wurde, stehen Ihnen die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Becker | Leupolt in Mainz und Wiesbaden fachkompetent zur Seite.

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