Ist man an seinem Arbeitsplatz systematischen Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen durch Kollegen oder Vorgesetzte ausgesetzt und stellen diese eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, so können dem Geschädigten Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche erwachsen. Voraussetzung für deren erfolgreiche Durchsetzung vor den Arbeitsgerichten ist jedoch die Nachweisbarkeit, was sich in der Praxis oftmals als schwierig erweist. Für den Arbeitgeber ist zu beachten, dass er auf Grund seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer handlungsverpflichtet ist, wenn er Kenntnis von „Mobbing“ eines Mitarbeiters erlangt.
Wir von der Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Becker | Leupolt in Mainz und Wiesbaden sind Ihnen bei der rechtlichen Einschätzung, ob Mobbing und etwaige Ersatzansprüche vorliegen, behilflich und machen Ihre Ansprüche geltend.