Das Ausbildungsverhältnis oder Berufsausbildungsverhältnis zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird in einem Ausbildungs- oder Berufsausbildungsvertrag geregelt. Die rechtlichen Besonderheiten des Ausbildungs- oder Berufsausbildungsverhältnisses sind im Wesentlichen im Berufsausbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Sowohl die Durchführung, als auch die (ggf. vorzeitige) Beendigung sind an besondere Voraussetzungen geknüpft. Wir beraten hierzu sowohl Ausbilder als auch Auszubildende.