Das Mutterschutzgesetz und die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz regelt die Bedingungen für den Einsatz von schwangeren Frauen in einem Arbeitsverhältnis. Eine der wichtigsten Regelungen ist der besondere Kündigungsschutz vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.

Die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Becker | Leupolt in Mainz und Wiesbaden beantworten Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch alle Fragen bezüglich dieser Thematik.