Was ist eine Änderungskündigung?
Durch eine Änderungskündigung wird das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet. Gleichzeitig wird das Angebot gemacht, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen.
Welche Folgen hat eine Änderungskündigung?
Lehnt der Arbeitnehmer das Angebot ab oder erklärt er sich nicht innerhalb der Zeit der Gültigkeit des Angebots, so wird das Arbeitsverhältnis durch die Änderungskündigung beendet. Nimmt der Arbeitnehmer das Angebot an, so wird das Arbeitsverhältnis unter den neuen Bedingungen fortgesetzt. Der Arbeitnehmer kann bei der Änderungskündigung dieses geänderte Angebot aber auch unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist. Diesen Vorbehalt muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung, erklären.
Was prüft das Arbeitsgericht?
Durch ein Gerichtsverfahren wird sodann die Frage der sozialen Rechtfertigung geprüft. Gewinnen Sie den Prozess, bleibt alles unverändert wie bisher, verlieren Sie ihn, bleibt der Bestand des Arbeitsverhältnisses gesichert. Das Arbeitsverhältnis besteht dann unter geänderten bzw. verschlechterten Bedingungen fort.
Was können wir für Sie tun?
Als Rechtsanwälte in Mainz und Wiesbaden beraten wir bundesweit Unternehmen, Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Vorstände, Geschäftsführer, freie Mitarbeiter und Betriebsräte bei bevorstehenden oder bereits ausgesprochenen Änderungskündigungen im Arbeitsrecht. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im Rahmen eines Gerichtsprozesses. Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und entwickeln gerne gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.