Es handelt sich hierbei um geringfügige Beschäftigungen, bei denen sich die monatliche Verdienstgrenze auf bis zu 400,00 € beläuft. Solche Beschäftigungsverhältnisse sind für den Arbeitnehmer steuerfrei. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag für die Renten- und Krankenversicherung des Arbeitnehmers ein und hat diesen anzumelden.

Bei Fragen rund um ein solches Arbeitsverhältnis, insbesondere wenn es um die Arbeitnehmerrechte im Falle einer Kündigung geht, beraten Sie die Rechtsanwälte der Kanzlei Becker | Leupolt in Mainz und Wiesbaden gerne ausführlich.