Der Betriebsrat ist die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählte Interessenvertretung. Der Betriebsrat besteht aus mindestens einem oder aus mehreren Arbeitnehmern, den Betriebsratsmitgliedern. Er vertritt die Belegschaft des Betriebs mit Ausnahme der leitenden Angestellten. Aufgaben und Recht des Betriebsrates sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.

Wir von der Rechtsanwaltskanzlei Becker | Leupolt in Mainz und Wiesbaden beraten sowohl Betriebsräte, als auch Arbeitgeber, in deren Unternehmen ein Betriebsrat bereits gewählt wurde oder auch gewählt werden soll.

Des Weiteren führen wir maßgeschneiderte Schulungen sowohl für Betriebsräte, als auch für Unternehmen durch und vermitteln dadurch das erforderliche Wissen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

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