Becker | Leupolt Rechtsanwälte

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Freistellung

Die Freistellung bezeichnet die einseitige Anordnung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages, einen Arbeitnehmer von der Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung dauerhaft oder zeitweise zu entbinden. Eine Freistellung kann als bezahlte oder unbezahlte Freistellung vereinbart werden. Sie kann widerruflich oder unwiderruflich erklärt und vereinbart werden, mit oder ohne Anrechnung eines Zwischenverdienstes.

Sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer sollten bei einer Freistellung auf verschiedene Dinge achten.

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